Hilfsmittelversorgung trotz Corona-Pandemie

Wie bekomme ich meine (neue) Versorgung?

Arztpraxen und Sanitätshäuser gehören zu den systemrelevanten Einrichtungen. Sie sind stets geöffnet und helfen uns in Gesundheitsfragen weiter. Das ist nicht nur bei Corona-Infektionen wichtig, denn nicht jede Hilfsmittelversorgung kann aufgeschoben werden. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die Fragen "Was tue ich, wenn ich einen Arzttermin dringend brauche?" und "Wie bekomme ich von meinem Arzt ein neues Rezept und wie löse ich es ein?" Unten finden Sie außerdem hilfreiche Links.

Bitte beachten Sie: Rufen Sie immer an, bevor Sie eine Arztpraxis oder ein Sanitätshaus aufsuchen. Das Fachpersonal vor Ort kann Ihnen am Telefon Auskunft geben, wie es in Ihrem individuellen Fall weitergeht.

 

Sie brauchen eine Folgeverordnung

Wenn Sie eine Folgeverordnung, also „nur“ ein neues Rezept brauchen, kennt Ihr Arzt Sie und Ihre Krankengeschichte bereits. Greifen Sie zum Telefon und rufen Sie in Ihrer Arztpraxis an. Ärzte dürfen zurzeit telefonisch beraten (eine Anamnese erstellen), sowie Überweisungen und Folgeverordnungen ausstellen. Diese erhalten Sie anschließend per Post.

Ihre elektronische Gesundheitskarte müssen Sie nicht in der Praxis einlesen lassen, wenn Sie in den vorherigen sechs Quartalen bereits in der Praxis waren.

 

Sie haben eine Folgeverordnung (ein neues Rezept) erhalten

Wenn sich an der Verordnung und an Ihren (Bein-)Maßen nichts geändert hat, kann Ihnen Ihr Sanitätshaus Ihre Kompressionstrümpfe oder Bandage zuschicken lassen. Rufen Sie Ihren Fachhändler an und besprechen Sie die Vorgehensweise.

Sie brauchen einen Termin beim Arzt

Auch wenn Sie akute Schmerzen haben gilt: Rufen Sie in der Praxis an. Wenn Sie dort bereits bekannt sind, Ihre Probleme vielleicht schon in der Vergangenheit aufgetaucht sind, kann es sein, dass sich alles am Telefon regeln lässt.

Sind Sie für den Arzt ein neuer Patient gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie erhalten einen „normalen“ Termin und gegebenenfalls eine Überweisung und/oder Verordnung in der Praxis.
  • Sie erhalten einen Termin für die Videosprechstunde. Diese Möglichkeit dürfen Ärzte in der aktuellen Lage vermehrt nutzen. Sie müssen die Praxis dafür nicht aufsuchen. Ihre elektronische Gesundheitskarte halten Sie in der Videosprechstunde in die Kamera bzw. übermitteln Ihre Daten mündlich. Ihre Überweisung und/oder Verordnung erhalten Sie per Post.

Sie haben erstmals eine Verordnung erhalten

Auch wenn Sie noch nicht in einem Sanitätshaus waren, sollten Sie vorher dort anrufen. Vereinbaren Sie einen Termin zur Aufnahme Ihrer Maße und zur Beratung. Erkundigen Sie sich nach Schutzmaßnahmen. Sind Mundschutz und Desinfektion vorhanden? Ihre Bandage oder Kompressionsstrümpfe können Ihnen anschließend zugeschickt werden.